Mehr Rechte für Radfahrer
Auf Bürgersteigen fahren z.T. erlaubt
Seit 1. Mai 2011 gelten in Polen verbesserte Sicherheitsstandards für Fahrradfahrer. Sowohl
das polnische Parlament (Sejm), als auch der Senat der Republik haben entscheidenden
Änderungen des Straßenverkehrsrechts zugestimmt.
An stark befahrenen Straßen werden künftig sogenannte Fahrradschleusen eingerichtet.
Diese Straßenmarkierungen erlauben es Fahrradfahrern, sich an Ampeln vor den haltenden
Autos zu platzieren. Sie sind damit für Autofahrer besser sichtbar. Radler dürfen künftig auch
rechts überholen, wenn Fahrzeuge vor ihnen extrem langsam fahren, wie zum Beispiel im
Bereich von Straßenkreuzungen.
Auch die Rechte von Familien und Kindern wurden gestärkt. So ist es nun offiziell erlaubt,
Fahrradanhänger für die Jüngsten zu benutzen, oder neben Kindern bis zum 10. Lebensjahr
auf dem Bürgersteig zu fahren. Bürgersteige dürfen in Polen künftig generell von
Fahrradfahrern genutzt werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn über 50
km/h liegt und das Trottoir mindestens zwei Meter breit ist, oder bei wetterbedingt
besonders schlechter Sicht.
Für mehr Sicherheit soll auch das neue Recht für Fahrradfahrer sorgen, künftig beim
Abbiegen in der Mitte der Fahrbahn und nicht mehr nur am rechten Rand fahren zu dürfen.
Polnische Autofahrer müssen sich in Zukunft daran gewöhnen, wie ihre Kollegen in
Westeuropa beim Rechts-Abbiegen nach eventuell heranfahrenden Fahrradfahrern zu
schauen. Diese haben nämlich ab Mai absoluten Vorrang und müssen in jedem Falle vorbei
gelassen werden. Quelle
|